Burgergemeinde Bern

Die Burgergemeinde Bern ist eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft und untersteht der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Sie ist eine so genannte Personengemeinde, im Gegensatz zu den als Territorialgemeinden ausgestalteten Einwohnergemeinden. Die Burgergemeinde Bern setzt sich aus ca. 17 300 Angehörigen der 13 Gesellschaften und Zünfte und den Burgerinnen und Burgern ohne Zunftangehörigkeit zusammen.

 

Der Link auf die Webseite Burgergemeinde


Herr Giorgio Albisetti, Mitglied vom Burgerverband, hat die RadioChico Moderatorinnen Livia und Stephanie empfangen und sie durften mit ihm ein Interview führen.

 

Das Interview


Wie viel wissen Berner über die Burger Ihrer Stadt?

 

„Chöit dir mir dr Unterschied zwüsche Bern Bürger und Bern Burger erkläre?“ Mit dieser Frage war ich am 26. August in Bern unterwegs. Mein Ziel war es herauszufinden, wie viel die Berner über die Burger ihrer Stadt wissen und ob sich meine Vermutung, dass junge Leute oft fast bis gar nichts darüber wissen, bestätigt.

 

Immerhin fast die Hälfte aller Befragten konnte mir eine mehr oder weniger korrekte Antwort abliefern. Die andere Hälfte lief entweder kopfschüttelnd davon, antwortete mit einem kurzen „Nei, sorry!“ oder aber brachte irgendeine Erklärung über Hamburger.

 

Grundsätzlich hat sich meine Vermutung, dass junge Leute weniger über die Burger von Bern wissen als ältere, bestätigt.

 

Die Umfrage


Burgergemeinde Bern

 

Definition:

 

Im Unterschied zu einer Einwohnergemeinde ist die Burgergemeinde keine Territorialgemeinde sondern eine Personengemeinde. Das heisst, nicht der Wohnort bestimmt, ob man der Burgergemeinde angehört oder nicht. Burger oder Burgerin von Bern ist man grundsätzlich entweder durch Abstammung, Adoption oder Eheschliessung. Man kann sich jedoch auch in die Burgergemeinde einkaufen, dazu muss jedoch ein gestelltes Gesuch von den Stimmberechtigen Burgern und Burgerinnen bewilligt werden. Setzt man sich in besonderer Weise für Bern oder ganz allgemein für das öffentliche Wohl ein, kann einem das Burgerrecht auch geschenkt werden.

BurgerInnen haben weder mehr Rechte noch mehr Pflichten als normale BürgerInnen, sie unterstehen der kantonalen Gemeindegesetzgebung.

 

In der Burgergemeinde sind die Stimmberechtigten das oberste Organ; sie wählen den Burgergemeindepräsidenten, den Vizepräsidenten und die Mitglieder des grossen und des kleinen Rates. Alle Abstimmungen laufen über die Stimmberechtigten.

 

Die Burgergemeinde Bern setzt sich aus 17 300 Angehörigen der 13 Gesellschaften und Zünfte, sowie den Burgerinnen und Burgern ohne Zunftangehörigkeit, zusammen. Die 13 Zünfte heissen:

 

Distelzwang;  Pfistern;  Schmieden;  Metzgern;  Ober-Gewern;  Mittellöwen;  Webern; Schuhmachern; Mohren; Kaufleuten; Zimmerleuten; Affen; Schiffleuten.